Spare Geld und Zeit mit der integrierten Steueroptimierung von NAVIT.
Das Mobilitätsbudget bietet für Arbeitgeber und für Mitarbeitende finanziell attraktive Anreize. Zusätzlich zum Gehalt wird das Mobilitätsbudget als Sachbezug steuerfrei oder steuerbegünstigt abgerechnet.
Die Steuerbefreiung rechnet sich für dich. Du kannst deinen Mitarbeitenden so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.
Umweltfreundliche Verkehrsmittel sind steuerlich begünstigt, Fahrten mit dem ÖPNV sogar komplett steuerfrei. Dabei ist es egal, ob es sich um private oder berufliche Fahrten handelt.
Damit schaffst du nicht nur zusätzliche finanzielle Benefits für deine Mitarbeitenden, sondern förderst mit dem Ridesharing gleichzeitig eine nachhaltige Mobilität am Standort und darüber hinaus.
Das NAVIT Mobilitätsbudget wird zusätzlich zum bestehenden Gehalt gewährt und ist somit im Gegensatz zur Gehaltsumwandlung (von Bar- zu Sachlohn) nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Es lohnt sich daher für Arbeitgebende wie Arbeitnehmende, das Mobilitätsbudget als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.
Das Mobilitätsbudget kann als Sachbezug und somit bis zu einer Freigrenze von 50 Euro steuerfrei abgerechnet werden.
Höhere Beträge können gemäß Paragraf 37b EStG pauschal mit 30% besteuert werden, da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Services um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich
zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.