Alle Vorteile auf einen Blick

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Steuervorteile
nutzen
Gehaltszusatz statt -
umwandlung
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Ein Steuerreport für
alle Mitarbeiter:innen
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Attraktivität des Mobilitätsbudgets als Mitarbeiter-Benefit

Das Mobilitätsbudget bietet dir Zugang zu allen Verkehrsmitteln. Die Besteuerung ist je nach Verkehrsmittel jedoch noch unterschiedlich geregelt.

Entscheidend für die Besteuerung ist zudem die Höhe des gewährten Guthabens und ob es statt dem Gehalt oder zusätzlich gewährt wird.

Die Besteuerung des Mobilitätsbudgets wirkt zunächst komplex, stellt sich aber durch eine teilweise Steuerbefreiung und einen anwendbaren Pauschalsteuersatz steuerrechtlich und finanziell als äußerst attraktiv für Unternehmen und Angestellte heraus.

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100%
klimaneutrale Mitarbeitermobilität
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Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei.

Die Fahrtkosten umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, werden staatlich bezuschusst. Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern soll Beschäftigte zu klimaschonenden Arbeitswegen ermutigen.

Demnach sind Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel von der Steuer befreit, andere Mobilitätsdienste wie Uber und Taxi werden besteuert.

Die Steuerbefreiung rechnet sich für dich. Du kannst deinen Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

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Gehaltszusatz statt -umwandlung

Gehaltsumwandlungen vom Bar- zum Sachlohn sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es lohnt sich daher für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer:in, das Mobilitätsbudget als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.

Das Mobilitätsbudget wird in Form einer virtuellen Kreditkarte an deine Mitarbeiter:innen ausgestellt. Dein Team kann das verfügbare Guthaben auf der Karte nach eigenem Belieben für ihre tägliche Mobilität nutzen.

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So funktioniert’s mit den Steuern

Um die Besteuerung der verschiedenen Verkehrsmittel zu vereinfachen, kann hier (gemäß Paragraf 37 b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden, da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Services um betriebliche
Zuwendungen handelt, die zusätzlich
zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Bis zu einem Betrag von exakt 50 € ist das Mobilitätsguthaben sogar gänzlich von der Steuer befreit. Denn das Mobilitätsbudget, welches du in Form eines monatlichen Guthabens für Mobilitätsdienstleisungen verwendest, wird steuerrechtlich als Sachbezug behandelt.

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