Algemeine Geschäftsbedingungen über die Ausgabe und die Nutzung von NAVIT Cards.

1. Hintergrund und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen über die Ausgabe und die Nutzung von NAVIT Cards (die „AGB“) ergänzen die zwi- schen der Solarisbank AG („Solarisbank“) und einem Kunden im Einzelnen getroffenen Ver- einbarungen hinsichtlich der konkreten Pro- duktdetails über die Ausgabe und Nutzung von virtuellen Prepaid-Zahlungskarten, deren Ein- satzmöglichkeiten auf den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspekt- rums beschränkt sind (die „NAVIT Card“).(„Prepaidkarten-Ausgabevertrag“).

1.2. Die Solarisbank ist ein in Deutschland zu- gelassenes CRR-Kreditinstitut im Sinne von

§ 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) und ein E-Geld-Emittent im Sinne von

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 des Zahlungsdiensteaufsichts- gesetzes (ZAG) mit Sitz in der Cuvrystraße 53, 10997 Berlin. Die Tätigkeit der Solarisbank so- wie die Einhaltung der gesetzlichen Bestim- mungen werden von der Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über- wacht. Weitergehende Informationen zur Sola- risbank sind unter http://www.solarisbank.de abrufbar.

1.3. Bei dem Kunden (der „Kunde“) handelt es sich um ein Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Kunde ist zudem bereits Vertragspartner der RYDES GmbH, Kastanienallee 75, 10435 Ber- lin („NAVIT“), mit der der Kunde einen Vertrag über die Nutzung eines durch NAVIT einge- richteten Portals (das „NAVIT Portal“) sowie über die Anbindung des Kunden an das NAVITCard-System geschlossen hat („NAVIT Card Portal AGB“).

1.4. Bei den NAVIT Cards handelt es sich um virtuelle Prepaidkarten auf Basis eines Zah- lungsnetzwerkes (VISA), mittels derer nur im Rahmen eines jeweiligen Guthabens verfügt werden kann, das bei der Solarisbank erworben und das den einzelnen NAVIT Cards zugewie- sen wurde (das „Guthaben“). Bei dem jeweili- gen Guthaben handelt es sich um elektroni- sches Geld im Sinne des ZAG (das „E-Geld“), das von der Solarisbank als E-Geld-Emittentin ausgegeben wurde. Die Guthaben werden in Euro geführt.

1.5. Die NAVIT Cards sollen für den Erwerb ei- nes sehr begrenzten Waren- oder Dienstleis- tungsspektrums eingesetzt werden können. Es gibt zwei Arten von NAVIT Cards, die (i) NAVIT Mobility Card, zum Einsatz im Rahmen der Bezahlung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und anderen Transportange- boten (alles, was den Menschen bewegt) und – sobald verfügbar – die (ii) NAVIT Fuel & Charge Card, zum Einsatz im Rahmen des Erwerbs von Kraftstoff oder Aufladungen von Elektroautos (alles, was das Auto bewegt).

2. Vertragsschluss

2.1. Der Abschluss des Prepaidkarten-Ausga- bevertrags erfolgt über das NAVIT Portal. Ein- zelheiten zum Vertragsschluss ergeben sich aus der Darstellung des parallel geschlossenen Vertrages mit NAVIT. Die Solarisbank ist nur zu einer Vertrags- durchführung im Rahmen des von dem Kunden separat mit NAVIT in den NAVIT Card Portal AGB vereinbarten Umfangs verpflichtet; der

2.2. Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nur in dem mit NAVIT vereinbarten Umfang abzuru- fen. Eine Prüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den NAVIT Card Portal AGB obliegt der Solarisbank aber nicht.

2.3. Der Vertragstext wird nach dem Vertrags- schluss von der Solarisbank gespeichert und ist dem Kunden über https://www.navit.com zu- gänglich.

2.4. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Einrichten von Karteninhabern und Be- stellung von NAVIT Cards 

3.1. Sowohl im Rahmen des Vertragsschlusses als auch nachträglich besteht für den Kunden die Möglichkeit, ausgewählten natürlichen Per- sonen als Karteninhabern die Nutzung der NAVIT Cards im Rahmen des jeweils ausge- wählten Prepaid-Kartenprogramms in Stellver- tretung für den Kunden zu ermöglichen.

3.3. Hierzu hat der Kunde die Möglichkeit, über das NAVIT Portal natürliche Personen als Ver- braucher im Sinne des § 13 BGB in Form eines Stellvertreters des Kunden als Karteninhaber einzurichten (die „Karteninhaber“).

Im Rahmen der Einrichtung versichert der Kunde, dass die als Karteninhaber einzurich- tenden Personen

3.2.1. nicht auf einer Sanktionsliste der Verein- ten Nationen, der Europäischen Union, des HM Treasury (UK) und/oder des OFAC/SDN (USA) stehen,

3.2.2. nicht offensichtlich in politischen oder religiösen Extremismus verwickelt sind,

3.2.3. nicht offensichtlich oder nachweislich mit verfassungsfeindlichen Organisationen in Verbindung gebracht werden, 

3.2.4. keinen Wohnsitz haben im Iran, Nordko- rea, Syrien und/oder Südsudan und

3.2.5. nicht involviert sind in die Produktion bzw. den Handel mit Waffen, Atomenergie, Jagdwilderei bzw. die illegale Tötung streng geschützter Tierarten, die Produktion bzw. den Handel von oder andere Dienstleistungsange- bote einschließlich des Angebots von Konsum- gütern im Zusammenhang mit Marihuana/Can- nabis (ins. THC), Sicherheits- und Verteidi- gungsaktivitäten und -dienstleistungen (ein- schl. Dienstleistungen des Vermögensschut- zes, Schutz von Veranstaltungen und Perso- nenschutz), der Produktion bzw. dem Handel mit nicht-medizinischen Drogen und illegalen Substanzen, (Online-) Glücksspiel, Erwach- senenunterhaltung und Partnervermittlung so- wie Online-Dating, nicht lizenzierte oder nicht autorisierte Finanz- und Investitionsdienstleis- tungen, einschließlich des Angebots von virtu- ellen Währungsplattformen und Wallet-Ange- boten ohne Lizenz und/oder nicht lizenzierte Zahlungsdienste über Dritte.

Im Rahmen des Einrichtungsprozesses der Karteninhaber kann die Solarisbank noch wei- tere Kriterien ausdrücklich aufstellen bzw. Aus- nahmen zulassen.

3.3. Der Kunde kann für die Karteninhaber über das NAVIT Portal auf die Karteninhaber aus- gestellte NAVIT Cards bestellen. Die Bestel- lung von NAVIT Cards kann nur für natürliche Personen, die gemäß Ziff. 3.2 als Karteninha- ber eingerichtet wurden, erfolgen.

3.4. Die NAVIT Cards werden als virtuelle Kar- ten ausgegeben und den Karteninhabern aus- schließlich virtuell auf einem mobilen Endgerät zur Nutzung über eine mobile Applikation („NAVIT App“) zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung von Google Pay, Apple Pay oder ver- gleichbaren Angeboten gelten zusätzlich ge- sonderte Nutzungsbedingungen, die unter https://www.solarisbank.com/de/kundenin- formation eingesehen werden können.

3.5. Die Einrichtung von Karteninhabern ebenso wie die Bestellung NAVIT Cards be- gründet keine Vertragsbeziehung zwischen der Solarisbank und den Karteninhabern. Den Kar- teninhabern erwachsen aus den ihnen durch den Kunden eingeräumten Nutzungsrechten keine eigenständigen vertraglichen Ansprüche und Rechte gegen die Solarisbank. Jegliche Verfügungsrechte der Karteninhaber über die NAVIT Cards sowie über die Guthaben leiten sich von den ihnen durch den Kunden gegen- über der Solarisbank eingeräumten Nutzungs- und Verfügungsrechten ab.

3.6. Dem Kunden ist bekannt, dass ohne seine Weitergabe der von der Solarisbank angefor- derten Daten über den Karteninhaber eine Ein- richtung von Karteninhabern sowie in der Folge eine Ausgabe und eine Nutzung der NAVITCards nicht möglich sein kann. Der Kunde haf- tet für falsche Angaben und für die unrechtmä- ßige Überlassung von personenbezogenen Da- ten.

3.7. Auf die Datenschutzhinweise von NAVIT und von der Solarisbank wird hingewiesen.

3.8. Für die Solarisbank besteht die Möglich- keit, einzelne oder sämtliche Personen als Kar- teninhaber sowohl im Rahmen des

Einrichtungsprozesses als auch im Nachhinein abzulehnen.

4. Kartennutzung

4.1. Die Kartennutzung ist nur im Rahmen der diesen AGB anhängenden Nutzungsbedingun- gen (die „Nutzungsbedingungen“) gestattet.

4.2. Der Kunde ist berechtigt, den Karteninha- bern den Einsatz der NAVIT Cards nach Maß- gabe dieser Ziff. 4 zu gestatten, sofern der Kunde den jeweiligen Karteninhaber

4.3. gemäß Ziff. 3 als seinen Stellvertreter angezeigt hat und der Karteninhaber nicht durch die Solarisbank abgelehnt wurde und

4.4. zur Einhaltung der Nutzungsbedingun- gen verpflichtet hat.

4.5. Die Berechtigung des Kunden zur Einrich- tung und Gestattung der Nutzung der NAVIT Cards für die Karteninhaber bezieht sich aus- schließlich auf die Möglichkeit von bargeldlo- sen Zahlungen im Rahmen der dem Kunden selbst eingeräumten Möglichkeiten. Der Kunde ist für jegliche Vertragsver- stöße durch die Karteninhaber gegenüber der Solarisbank wie für eigenes Verschulden ver- antwortlich. Die NAVIT Cards können an verschiede- nen VISA-Akzeptanzstellen (Online und, sofern Google Pay, Apple Pay bzw. vergleichbare An- gebote verfügbar gemacht sind, auch statio- näre Verkaufsstellen) zum Erwerb eines sehr begrenzten Waren- und Dienstleistungsspekt- rums nach näherer Maßgabe der Nutzungsbe- dingungen sowie weiterer von NAVIT den Kun- den zur Verfügung gestellter Informationeneingesetzt werden. Die Nutzung zum Zwecke von Bargeldabhebungen ist nicht möglich. Eine Liste von ausgeschlossenen Anbietern ist den Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

4.6. Die Nutzung der NAVIT Cards sowie des jeweiligen Guthabens setzt ferner voraus, dass der jeweilige Karteninhaber

4.6.1. über eine gültige, ihm zugewiesene virtu- elle NAVIT Card verfügt,

4.6.2. sich in der NAVIT App registriert und ein Benutzerprofil angelegt hat; sowie

 

4.6.3. die Nutzungsbedingungen einhält.

4.7. Informationen bezüglich Umsätze und Guthaben der jeweiligen NAVIT Card werden dem jeweiligen Karteninhaber nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen in der NAVIT App, zu der die Karteninhaber nach Maßgabe der NAVIT Card Portal AGB zwischen dem Kun- den und NAVIT jeweils vom Kunden geson- derte Zugänge erhalten, angezeigt. Der Kunde selbst erhält nur eingeschränkte Informationen über die mit den NAVIT Cards getätigten Um- sätze.

4.8. Weitere Informationen sowie die Bedin- gungen für die Nutzung der NAVIT Cards er- geben sich aus den Nutzungsbedingungen.

5.Nutzungsrechte der NAVIT Cards

5.1. Der Kunde und auf Veranlassung des Kun- den der Karteninhaber sind ausschließlich be- rechtigt, die NAVIT Cards einschließlich der zugeordneten Guthaben zu besitzen und diese nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. 

5.2. Weder der Kunde noch die Karteninhaber erhalten das Recht, gewerbliche Schutzrechte der Solarisbank zu nutzen.

6. (Wieder-)Aufladen der NAVIT Cards

6.1. Um mit den NAVIT Cards Zahlungen aus- lösen zu können, muss Guthaben erworben werden und auf dem der jeweiligen NAVIT Cards zugeordneten Verrechnungskonto ver- bucht sein („Aufladung“). Die Aufladung der NAVITCards kann ausschließlich durch den Kunden angestoßen werden.

6.2. Die Aufladung erfolgt durch SEPA- Überweisung eines Betrags in Euro von einem Konto des Kunden auf ein von der Solarisbank zu diesem Zweck geführtes Konto und an- schließender buchhalterischen Umbuchung auf das der jeweiligen NAVIT Card zugeord- nete Verrechnungskonto. Bei diesen Konten handelt es sich um Konten der Solarisbank; der Kunde hat keine Verfügungsbefugnis über diese Konten. Überwiesene Beträge werden nicht verzinst.

6.3. Über eine entsprechende Funktionalität im Kundenbereich des NAVIT Portals hat der Kunde die Möglichkeit Aufträge zur Aufladung von Teilbeträgen auf einzelne NAVIT Cards zu erteilen (die „Aufladeaufträge“). Nach der Ein- zahlung des aufzuladenden Betrags durch den Kunden und mit Ausführung der Aufladeauf- träge durch die Solarisbank werden die jeweils gewünschten Teilbeträge auf die den ausge- wählten NAVIT Cards zugeordneten Verrech- nungskonten buchhalterisch umgebucht und damit zur Zahlung mittels der jeweiligen NAVIT Card verfügbar gemacht. Der Kunde ist nach der Aufladung Inhaber des Guthabens.

6.4. Eine Beschränkung des pro Kalendermo- nat bzw. -jahr einmalig bzw. mehrfach maximal aufladbaren Betrages pro NAVIT Card besteht grundsätzlich nicht. Die Solarisbank ist jedoch zu einer Aufladung nur in dem zwischen dem Kunden und NAVIT in den NAVIT Card Portal AGB vereinbarten Umfang verpflichtet. Die So- larisbank ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Vereinbarungen zwischen dem Kunden und NAVIT zu überprüfen. Soweit sich aus den NAVIT Card Portal AGB zwischen dem Kun- den und NAVIT Beschränkungen ergeben, si- chert der Kunde mit jeder Erteilung eines Auf- trags zu, die zwischen ihm und NAVIT geson- dert getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

6.5. Der Kunde kann entsprechend der von ihm gewählten Prepaid-Kartenprogrammen Auf- ladeaufträge als Einzelaufträge oder auch als Daueraufträge einrichten.

6.6. Der Kunde erhält über das NAVIT Portal oder über das NAVIT Customer Relations Team (Kontakt: [email protected]; das

„NAVIT Customer Relations Team“) Informa- tionen über die aktuellen Guthabenstände.

6.7. Es besteht keine Pflicht des Kunden, die NAVIT Cards aufzuladen bzw. einmal aufgela- dene NAVIT Cards erneut aufzuladen.

6.8. Die Umbuchung und Bereitstellung von Guthaben in Form von E-Geld für die NAVIT Cards begründet weder hinsichtlich der NAVIT Cards noch der Verrechnungskonten, auf de- nen die entsprechenden Guthaben verbucht sind, eine Girokontofunktion. Das der jeweili- gen NAVIT Card zugeordnete Guthaben dient ausschließlich der Abwicklung von Bezahlvor- gängen und wird nicht verzinst.


7. Zahlungen mit der NAVIT Card

7.1. Mit dem Guthaben kann der Karteninha- ber während der Laufzeit zulasten des auf dem der jeweiligen NAVIT Card zugeordneten in- ternen Verrechnungskonto gebuchten Saldos Produkte und Dienstleistungen bei den ange- schlossenen Akzeptanzstellen nach näherer Maßgabe der Ziff. 4 erwerben.

7.2. Mit der NAVIT Card ausgelöste Zahlungs- aufträge werden mit etwaigem Guthaben auf dem jeweiligen Verrechnungskonto verrechnet. Das Verrechnungskonto dient ausschließlich bankinternen Verrechnungszwecken und ist kein Zahlungskonto.

7.3. Mit dem Einsatz der NAVIT Card und Ein- satz der vereinbarten Authentifizierungsele- mente entsprechend der Nutzungsbedingun- gen erteilt der Karteninhaber als vom Kunden hierzu bevollmächtigte, verfügungsberechtigte Person die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung.

7.4. Einzelheiten zur Art und Weise der Autori- sierung der Zahlungen mit den NAVIT cards ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen.

7.5. Die Solarisbank und der Kunde vereinba- ren, dass eine laufende Abrechnung über die mit den NAVIT Cards erfolgten Zahlungen durch die Bank gegenüber den Karteninhabern erfolgt.

8. Laufzeit, Rücktausch und Verjährung der aufgeladenen Guthaben

8.1. Die aufgeladenen Guthaben können ab dem Datum ihrer Aufladung innerhalb einer Dauer von 24 Monaten zur Abwicklung von Be- zahlvorgängen eingesetzt werden („Guthaben-

8.2. Laufzeit“). Beim Einsatz der aufgeladenen Gut- haben zur Abwicklung von Bezahlvorgängen werden die zuerst aufgeladenen Guthaben auch zuerst eingesetzt und verrechnet (First-In, First-Out).

8.3. Nicht genutzte Guthaben können durch den Kunden (nicht durch den Karteninhaber) entsprechend der gesetzlichen Vorschriften über das NAVIT Customer Relations Team rückgefordert werden. Guthaben werden aus- schließlich an den Kunden ausgezahlt. Eine Er- stattung erfolgt ausschließlich durch Gut- schrift auf ein Konto des Kunden bei einem CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 3d des Kreditwesengesetzes (KWG); ein Rück- tausch mittels Zahlung auf ein Konto, auf dem elektronisches Geld verwaltet wird, ist ausge- schlossen. Ggf. fallen für den Rücktausch Ge- bühren entsprechend der jeweiligen Vereinba- rung hinsichtlich des ausgewählten Prepaid- Kartenprogramms an.

8.4. Die Rückzahlungsansprüche des Kunden bleiben von der Guthaben-Laufzeit unberührt. Nach dem Ende der Guthaben-Laufzeit verjäh- ren die Rückzahlungsansprüche hinsichtlich der aufgeladenen und ungenutzten Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

9. Kartengültigkeit; Nachfolgekarte

9.1. Die ausgegeben NAVIT Cards haben je- weils eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf

(5) Jahren.

9.2. Die Solarisbank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer NAVIT Card diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.

9.3. Mit Ausstellen einer neuen NAVIT Card wird die Solarisbank die zahlungsrelevanten Daten (Name des Karteninhabers, Ablaufda- tum und Kartennummer) durch VISA bei Händ- lern – soweit diese ebenfalls an dem Service teilnehmen – automatisch aktualisieren. Der Kunde und der Karteninhaber können einer au- tomatischen Übermittlung der Kartendaten mittels einer E-Mail an support@solaris- bank.de widersprechen.

9.4. Das der jeweiligen NAVIT Card zugeord- nete Guthaben wird durch die Solarisbank au- tomatisch auf die Nachfolge-NAVIT Card übertragen. Dies gilt bei weiteren Nachfolge- NAVIT Cards fortlaufend entsprechend.

9.5. Die Solarisbank behält sich das Recht vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe keine Nach- folge-NAVIT Card auszustellen, insbesondere, wenn der Kunde mitgeteilt hat, dass der Kar- teninhaber nicht mehr zum Besitz einer NAVIT Card berechtigt sein soll.

9.6. Die Möglichkeit zur Rückforderung nicht genutzter Guthaben gemäß Ziff. 8 bleibt unbe- rührt.

10. Sperrung der NAVIT Card ohne Mitwir- kung des Karteninhabers

10.1. Die Solarisbank ist berechtigt, die Nut- zung der NAVIT Card mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn

10.1.1. sachliche Gründe im Zusammen- hang mit der Sicherheit der NAVIT Card beste- hen und/oder

10.1.2. der Verdacht einer nicht autori- sierten oder betrügerischen Verwendung des Guthabens besteht.

10.2. Eine Sperrung kann sowohl hinsichtlich einzelner NAVIT Cards als auch hinsichtlich sämtlicher NAVITCards erfolgen.

10.3. Die Sperrung kann abhängig von dem Grund der Sperrung dauerhaft oder auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt erfolgen. Solange und soweit eine NAVIT Card gesperrt ist, besteht keine Nutzungsmöglichkeit der NAVIT Card.

10.4. Soweit gesetzlich zulässig wird der Kunde unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbre- chung der Nutzungsmöglichkeiten vorab, spä- testens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unterrichten.

10.5. Im Fall einer nur vorübergehenden Sper- rung der NAVIT Card wird die Solarisbank die Sperre wieder aufheben oder eine Nachfolge- NAVIT Card ausstellen, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind.

10.6. Die Möglichkeit zur Rückforderung nicht genutzter Guthaben durch den Kunden gemäß Ziff. 8 bleibt von einer Sperrung einer NAVIT Card unberührt.

11. Ende der Nutzungsmöglichkeit der NAVIT Cards und Pflicht zur Heraus- gabe

11.1. Die Möglichkeit zur Nutzung sämtlicher NAVIT Cards endet, wenn der NAVIT Card Vertrag mit dem Kunden endet.

11.2. Nach dem Ende der Nutzungsmöglich- keit der NAVIT Cards hat der Kunde sicherzu- stellen, dass alle im Umlauf befindlichen NAVIT Cards nicht mehr von den Karteninha- bern eingesetzt werden.


11.3.Die Möglichkeit zur Rückforderung nicht genutzter Guthaben gemäß Ziff. 8 bleibt unbe- rührt.

12. Gebühren

Die Bank erbringt ihre Dienstleistungen für den Kunden kostenlos und ohne dem Kunden Ge- bühren in Rechnung zu stellen, sofern dies nicht in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Solarisbank ausdrücklich vereinbart ist. Bitte beachten Sie, dass für genannte Dienste teilweise ein Entgelt von NAVIT erhoben wer- den kann.

13. Beschränkte Haftung

13.1. Für Schäden, die dem Kunden und/oder den Karteninhabern durch die Solarisbank, ei- nem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsge- hilfen der Solarisbank entstehen, haftet die So- larisbank nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig- keit. Ausgenommen von dieser Haftungsbe- grenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit so- wie die Verletzung von Kardinalpflichten. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Vertrags- zweck gefährden würde und auf deren Erfül- lung der Kunde bzw. die Karteninhaber daher berechtigterweise vertrauen dürfen.

13.2. Die sich aus Ziff. 13.1 ergebende Haf- tungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Sola- risbank einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

14 Dauer und Beendigung

14.1. Der E-Geld-Ausgabevertrag wird auf un- bestimmte Zeit geschlossen. § 675h BGB wird abbedungen.

14.2. Der Kunde kann die gesamte Geschäfts- verbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kundigen.

14.3. Die Bank kann die gesamte Geschafts- verbindung oder einzelne Geschaftsbeziehun- gen jederzeit unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von zwei (2) Monaten kündigen.

14.4. Die Solarisbank ist berechtigt, den Pre- paidkarten-Ausgabevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt zu kün- digen, zu dem die NAVIT Card Portal AGB des Kunden mit NAVIT enden.

14.5. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

15. Geldwäscherechtliche Anforderungen

Die Solarisbank ist Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) und als solche ins- besondere verpflichtet, die Sorgfaltspflichten nach dem GwG im Hinblick auf die Begründung und Unterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Solarisbank zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten angeforderten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben bzw. zur Verfü- gung zu stellen und die Solarisbank bei im Laufe der Geschäftsbeziehung eintretenden Änderungen der gemachten Angaben unver- züglich zu unterrichten.


16.Schlussbestimmungen

16.1. Die § 675d Abs. 1 bis 5, § 675f Abs. 5 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Abs. 2, die §§ 675p sowie 675v bis 676 BGB finden gegen- über den Kunden keine Anwendung und wer- den gegenüber den Kunden durch die Regelun- gen dieser AGB ersetzt.

16.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmun- gen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen dieser AGB und den E-Geld-Ausgabe- vertrag an sich. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der ur- sprünglichen Bestimmung sinngemäß ent- spricht. Dies gilt entsprechend für Regelungs- lücken.

16.3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedin- gungen, Lieferbedingungen, Nutzungsbedin- gungen oder sonstige Bedingungen des Kun- den finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn die Solarisbank der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat, es sei denn, eine von der Solarisbank mit der erforderlichen Vertretungsmacht ausgestattete Person hat die Geltung dieser Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

16.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

16.5. Die Solarisbank ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn berechtigte Interessen der Solarisbank insbesondere auf Grund auf- sichtsrechtlicher Anforderungen dies rechtfer- tigen und soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Etwaige geänderte AGB werden dem Kun- den in geeigneter Form spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung über- sandt; widerspricht der Kunde nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderung, gelten die Änderungen als genehmigt. Die Solarisbank wird den Kunden auf diese Genehmigungswirkung in ihrer Mittei- lung besonders hinweisen. Ist der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden, ist er berechtigt, den E-Geld-Ausgabevertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der geänderten AGB kostenfrei frist- los zu kündigen. Die Solarisbank wird den Kun- den bei Übersendung der geänderten AGB ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen.

16.6. Die Kommunikation zwischen dem Kun- den und der Solarisbank hat auf Deutsch zu er- folgen.

16.7. Es gilt deutsches materielles Recht un- ter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Ge- richtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Ber- lin.

16.8. Soweit gesetzlich zulässig ist gegenüber dem Kunden Erfüllungsort für die Verpflichtun- gen der Solarisbank – ggf. für die Solarisbank erbracht durch NAVIT – und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund des E-Geld-Ausgabevertrags Berlin. Die Solarisbank ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlich eröff- neten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

17. Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

  • Der Kunde kann sich mit einer Be- schwerde an die im Preis- und Leistungs- verzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwer- den in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträge erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail).

  • Es besteht für den Kunden die Möglich- keit, sich jederzeit schriftlich oder zur dor- tigen Niederschrift bei der Bundesanstalt fu Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstoße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu be- schweren.

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung be- reit, die Sie unter http://ec.eu- ropa.eu/consumers/odr/ finden. Die Bank nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: März 2022

Solarisbank AG

Cuvrystraße 53, 10997 Berlin

Tel: +49 (0)30 232 5678 599

Email: [email protected]

Vorstand: Dr. Roland Folz (Vorsitzender), Jörg Diewald, Dr. Jörg Howein, Thomas Rasser Aufsichtsratsvorsitzender: Ramin Niroumand

Zuständige Aufsichtsbehörden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn, Germany und

Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt am Main, Germany Internet: www.bafin.de

Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20

60314 Frankfurt am Main, Germany

Registereintragung:

Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 168180 B

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE301501229