CO2-Berichtspflicht für Unternehmen ab 2023 (Deutschland). Was du über die neue CSRD wissen musst.

In Kürze

  • Auf den Punkt. Mit der CO2-Reportpflicht ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint. Sie gilt ab 2023 für eine Vielzahl an Unternehmen.
  • Von NFRD zu CSRD. Die CSRD löst die seit 2014 gültige Non-Financial Reporting Directive ab. Diese Richtlinie regelte bisher die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen.
  • Von Outside-In zu Inside-Out. Mit der CSRD müssen nicht nur mögliche Auswirkungen, die der Klimawandel auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden, sondern auch tatsächliche Auswirkungen, die das Unternehmen auf Umwelt und Klima hat.
  • Mehr Transparenz. Das Ziel der CSRD ist, bei Unternehmen mehr Transparenz im Hinblick auf ihre Nachhaltigskeitsbemühungen zu schaffen
  • Mobilität im Fokus. Besonders im Verkehrsbereich gibt es Handlungsbedarf und gerade bei der Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten. Hier kann ein Mobilitätsbudget helfen.

Inhalt

  1. Was ist die CO2-Reportpflicht (CSRD)?
  2. Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?
  3. Welche Daten müssen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erfassen?
  4. Wie ein Mobilitätsbudget bei der CO2-Reportpflicht unterstützen kann
  5. Die Lösung für die Erfassung von Mobilitätsdaten: Ein Mobilitätsbudget

Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr rücken in den Fokus

Der Klimawandel verschärft sich. Das bedeutet, wir müssen uns mehr anstrengen und härtere Maßnahmen ergreifen um CO2 einzusparen.

Der nächste Schritt zu einer nachhaltigen und CO2-armen Welt ist die CO2-Berichtspflicht für Unternehmen, die ab 2024 gelten wird.

Für Unternehmen heißt das, mit dem Jahresanfang 2023 beginnt für sie die Dokumentation ihrer eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen. Auch im Bereich Verkehr: Mit der CO2-Reportpflicht ist der Weg frei für nachhaltige betriebliche Mobilität.

Was ist die CO2-Reportpflicht (CSRD)?

Mit der CO2-Reportpflicht ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint.

Sie löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 ab. Die Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Damit müssen nun nicht nur die möglichen Auswirkungen, die der Klimawandel voraussichtlich auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden (Outside-In-Perspektive).

Vielmehr müssen auch die tatsächlichen Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima haben, offengelegt werden (Inside-Out-Perspektive). Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen.

Das Thema Nachhaltigkeit rückt so bei Unternehmen mehr in den Mittelpunkt und wird mit Blick auf die Zukunft gefördert.


Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?

Mit dem umfangreichen Update der CO2-Reportpflicht wird auch die Gruppe der Unternehmen ausgeweitet, die verpflichtet sind einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Unter die vorherige Regelung fielen in Deutschland lediglich rund 500 Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben mussten.

Nach aktuellen Schätzungen unterliegen künftig circa 15.000 Unternehmen der neuen Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.

Bisher betraf die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen.

Die neue CSRD verpflichtet jetzt bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Beschäftigten zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts, wenn sie eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro oder einen Umsatz von mindestens 700.000 Euro vorweisen.

Hinzu kommen Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt, die zudem entweder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder Nettoerlöse von über 40 Millionen Euro haben.

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Mein Unternehmen fällt unter die neue CSRD.

Welche Daten muss mein Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erfassen?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist vielschichtig und deckt mehrere Bereiche ab. Die neue CSRD orientiert sich dabei am etablierten ESG-Rahmenwerk, das die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.

Schwerpunkt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das CO2-Reporting.

Allerdings müssen laut CSRD neben der CO2-Bilanzierung im Bezug auf Nachhaltigkeit auch folgende Inhalte dokumentiert werden:

  • Geschäftsmodell und Strategie im Hinblick auf Resilienz, Chancen und Risiken, Pläne und Interessen der Stakeholder und wie die Strategie in der Vergangenheit umgesetzt wurde.
  • Gesetzte Ziele und Fortschritte bei der Erreichung der oben genannten Punkte.
  • Klimamanagement und die Rollen der Verwaltung und Geschäftsführung
  • Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Fragen der Nachhaltigkeit.
  • Ergriffene Maßnahmen und deren Ergebnisse.
  • Tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen für das Unternehmen.
  • Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Abhängigkeiten des Unternehmens.


Wie dich ein Mobilitätsbudget bei der CO2-Reportpflicht unterstützt

Gerade im Bereich Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten, die zukünftig für die Berichterstattung vorliegen müssen.

Verfügt das Unternehmen über keine eigenen Daten, werden aktuell statistische Werte angenommen.

Allerdings können diese Werte einen hohen Anteil an spritbetriebenen Privatfahrzeugen annehmen. Das hat für dein Unternehmen jedoch negative Auswirkungen auf den CO2-Abgabepreis, der damit höher angesetzt wird.

Für dein Unternehmen ist es daher sinnvoll die Mobilitätsdaten vollumfänglich zu erfassen.

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Die Lösung für die Erfassung von Mobilitätsdaten: Ein Mobilitätsbudget für Mitarbeitende

Führt dein Unternehmen ein Mobilitätsbudgets für seine Beschäftigten ein, wird die betriebliche Mobilität deines Unternehmens an einem Ort übersichtlich gesammelt. Mitarbeitende können ihre Mobilitätsausgaben mit einer Mobilitätsbudget-Karte decken oder erhalten diese bei eigener Vorleistung zurückerstattet.

Damit bekommt dein Unternehmen Einblick in das Mobilitätsverhalten seiner Mitarbeiter:innen und kann die Daten dann anonymisiert auswerten und in das CO2-Reporting einfliessen lassen.


Was passiert, wenn das Mobilitätsbudget nicht die gesamte Mitarbeitermobilität abdeckt oder Mitarbeitende nicht alle Mobilitätsausgaben einreichen?

Beispielsweise weil ihr monatliches Mobilitätsbudget bereits aufgebraucht ist oder sie lieber für ihre Mobilitätsausgaben selber zahlen.

Um auch diese Daten erfassen zu können, bietet es sich an anhand von anonymisierten Umfragen unter der Belegschaft die Datengrundlage zu vervollständigen.

Der Mobilitätsmix in deinem Unternehmen wird somit erfasst und dokumentiert.

Bei einem nicht nachhaltigen Mobilitätsmix können so Maßnahmen ergriffen werden um die CO2-Bilanz der betrieblichen Mobilität zu verbessern.

Einen weiteren Vorteil hat das Mobilitätsbudget: Über Klimaprojekte können alle mit dem Mobilitätsbudget verursachten CO2-Emissionen automatisch kompensiert werden.

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