Das erklären wir dir hier:
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Grundsätzlich steigert der Fahrtkostenzuschuss, wie andere Mobilitätsbenefits auch, die Motivation und Zufriedenheit deines Teams am Arbeitsplatz und ist damit ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Denn sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten ihrer Fahrten zur Arbeit.
Besonders lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeiter:innen, die weiter weg vom Arbeitsplatz wohnen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich der Fahrtkostenzuschuss ab einer Entfernung von 17 Kilometern zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte lohnt.
Mit einer pauschalen Besteuerung von 15% Lohnsteuer kommen viele Mitarbeiter:innen günstiger weg. Ein weiterer attraktiver Aspekt des Fahrtkostenzuschusses: Als monatlicher Zuschuss zum Gehalt müssen deine Mitarbeiter:innen nicht bis zum Jahresende oder bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung ihrer Fahrtkosten warten.
Wie Fahrtkostenzuschüsse abgerechnet und besteuert werden, fassen wir dir in diesem Abschnitt zusammen:
Einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss kannst du deinen Mitarbeiter:innen in Höhe der sonst abziehbaren Entfernungspauschale gewähren, das bedeutet pro Entfernungskilometer gibt es 0,30 Euro (0,35 Euro ab dem 21. Kilometer).
Die pauschale Lohnsteuer von 15% ist dabei von dir als Arbeitgeber zu übernehmen. Auf den Fahrtkostenzuschuss fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Für die Berechnung der Höhe des Zuschusses verwendest du die kürzeste oder verkehrsgünstigste Wegstrecke zwischen dem Wohnort deines Mitarbeiters und dem Bürostandort deines Unternehmens.
Beschließt du, deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag als 0,30 Euro pro Entfernungskilometer auszuzahlen oder ihnen einen Zuschuss für Tage zu gewähren, an denen sie im Homeoffice gearbeitet haben, dann unterliegt diese zusätzliche Leistung dem individuellen Steuersatz deiner Mitarbeiter:innen.
Entscheidest du dich dafür, deinen Mitarbeiter:innen zusätzlich ein Mobilitätsbudget zu anzubieten, dann kann dieses als Sachbezug bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei (oder darüber hinaus pauschal besteuert) zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Wie verhält es sich, wenn deine Mitarbeiter:innen ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Hier erweist es sich als sinnvoller, gleich einen ÖPNV-spezifischen Zuschuss, also z.B. das Jobticket anzubieten.
Denn seit 2019 kann das Jobticket auch über die Obergrenze des steuerfreien Sachbezugs von 50 Euro bezuschusst werden. So kann der steuerfreie Sachbezug von 50 Euro für andere Mobilitätsbenefits, wie z.B. ein flexibles Mobilitätsbudget, genutzt werden.
Mit dem Jobticket stellst du als Arbeitgeber deinen Mitarbeiter:innen kostenlose oder vergünstigte Monatsfahrkarten für den ÖPNV zur Verfügung, die nicht nur für den Arbeitsweg sondern auch für private Fahrten genutzt werden können.
Im Hinblick auf die Steuererklärung gilt es zu beachten: Erhalten deine Mitarbeiter:innen einen Fahrtkostenzuschuss, können sie in ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz geltend machen.
Ein Fahrtkostenzuschuss ist daher im Sinne deiner Mitarbeiter:innen nur dann attraktiv, wenn die Entfernung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mindestens 17 Kilometer beträgt.
Unsere Mobilitätsexperten bei RYDES würden gerne ihr Wissen über das neue Mobilitätsprodukt mit dir teilen. Nimm einfach Kontakt mit uns auf!
Infos anfordernMit dem Fahrtkostenzuschuss ist nicht die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale gemeint.
Während der Fahrtkostenzuschuss ein freiwilliges Angebot von dir als Arbeitgeber ist, handelt es sich bei der Pendlerpauschale um ein staatliches Angebot an deine Mitarbeiter:innen und bietet ihnen die Möglichkeit ihre Fahrtkosten steuerlich abzusetzen.
Gemein haben beide Angebote den gewährten Betrag von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (bzw. 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer).
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein Mobilitätsbenefit und damit als zusätzliche Leistung zum Gehalt ein effektives Instrument der Mitarbeiterbindung.
Du kannst den Zuschuss deinen Mitarbeiter:innen entweder als einzelnes Mobilitätsbenefit anbieten oder zusammen mit anderen, wie einem flexiblen Mobilitätsbudget.
Gewährst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag als die bereits genannten 0,30 Euro pro Kilometer oder bietest du ihnen ein Guthaben in Form eines Mobilitätsbudget zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Sharing-Angeboten (z.B. Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Scooter-Sharing) an, tragen deine Mitarbeiter:innen die individuelle zusätzliche Lohnsteuer.
Im Gegensatz zu einem Mobilitätsbudget oder dem Jobticket wird der Fahrtkostenzuschuss als Gehaltszusatz monatlich mit dem Gehalt direkt auf das Bankkonto deines Mitarbeiters oder deiner Mitarbeiterin überwiesen. Dadurch haben deine Mitarbeiter:innen diesen Betrag zur freien Verfügung.
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