Das Mobilitätsbudget erklärt. Gesamtübersicht über das Mobilitätsbudget.

Kernpunkte:

  • Das RYDES Mobilitätsbudget ist ein digitales Benefit, das dein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen gewährt, damit sie zur Arbeit, auf Geschäftsreisen oder privat flexibel und klimafreundlich unterwegs sein können.

    Unternehmen können es als flexiblere (und kostengünstigere!) Alternative zum Firmenwagen anbieten und so auf die Bedürfnisse vieler junger Arbeitnehmer:innen eingehen.

    Die RYDES Mobilitätsbudget-Karte ermöglicht es Mitarbeiter:innen, jedes Verkehrsmittel zu nutzen - weltweit.
  • Wer kann das Mobilitätsbudget bekommen? Jede:r in deinem Unternehmen kann ein Mobilitätsbudget erhalten.

    Dazu gehören Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter:innen, Auszubildende, Werkstudent:innen oder Minijobber auf 520-Euro-Basis.
  • Wie funktioniert das mit der Buchhaltung und Steuern? Das hängt davon ab, wie du es für dein Team einrichtest.

    Viele Mobilitätsdienste sind sogar steuerfrei oder steuerbegünstigt. Üblich ist dabei die Abrechnung über den Sachbezug.
  • Anwendungsfälle des RYDES Mobilitätsbudgets. Ob für die Fahrt zur Arbeit, geschäftlich oder für Fahrten in der Freizeit, mit dem RYDES Mobilitätsbudget kannst du jedes verfügbare Verkehrsmittel nutzen und das weltweit.

    Das bedeutet, mit dem Guthaben können sowohl Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr als auch andere Mobilitätsdienste wie Bike-Sharing, Scooter-Sharing, Car-Sharing, Taxi und andere Ride-Hailing-Dienste genutzt werden.
  • Gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Nutzung des Mobilitätsbudgets? Mit dem Mobilitätsbudget kannst du jede Art von Mobilität so nutzen, wie du es willst.

    Je nachdem, für welche Mobilitätsdienstleistung du dich entscheidest, gilt es die Bedingungen des jeweiligen Mobilitätsanbieters zu beachten.

Was ist ein Mobilitätsbudget?

Wie funktioniert das Mobilitätsbudget? Hier bei RYDES definieren wir das Mobilitätsbudget als monatlichen oder jährlichen Mobilitätszuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen für Fahrten zur Arbeit oder private Fahrten zur Verfügung stellen.

Dieses Guthaben kann für jede Art von Reise verwendet werden, egal ob es sich um eine Geschäfts- oder Freizeitreise handelt. Sie können jedes Mobilitätsmittel nutzen, das über das Mobilitätsbudget zugänglich ist.

Welche Mobilitätsanbieter sind beim RYDES Mobilitätsbudget dabei?

Die Möglichkeiten sind endlos. Das bereitgestellte Mobilitätsguthaben kann für alle auf dem Markt verfügbaren Mobilitätsdienste genutzt werden. Hier sind nur ein paar Beispiele für Mobilitätsservices, aus denen du und deine Mitarbeiter:innen wählen können:

  1. ÖPNV-Tickets. Am häufigsten wird das Mobilitätsbudgets für den Kauf von Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel genutzt.

    Greife auf Tickets aller Verkehrsbetriebe und der Bahn in Deutschland und weltweit zu und kaufe Einzelfahrscheine, Kurzstreckentickets, Wochen- oder Monatskarten. Darüber hinaus kannst du auch Monats- oder Jahresabos abschließen.
  2. Tanken und Aufladen. Fahrtkostenzuschüsse für die Nutzung des Privatfahrzeugs (z. B. Erstattung einer Pauschale von 0,30 € für jeden Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz).
  3. Mikromobilität-Dienste. Nutze die verfügbaren Anbieter für Mikromobilität, darunter fallen E-Scooter-Sharing, E-Moped-Sharing und Bike-Sharing.
  4. Carsharing-Dienste. Miete dir ein Auto von WeShare, Miles, SHARE NOW, Sixt und vielen mehr.
  5. Ridehailing-Dienste. Rufe dir ganz einfach ein Taxi oder nutze die Dienste von Uber, FREE NOW u.a.
  6. Fahrrad-Leasingdienste. Mitarbeiter:innen können sich ihr Wunschrad zusammenstellen und einen Fahrradleasingvertrag abschließen.
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Welche Vorteile bietet das Mobilitätsbudget?

  1. Stärke die Mitarbeiterbindung. Verbessere die Work-Life-Balance und Zufriedenheit deiner Mitarbeiter:innen. Gewinne und binde die besten Talente mit einem einzigartigen digitalen Benefit, dass vollumfängliche Mobilität ermöglicht.
  2. Gib deinen Mitarbeiter:innen maximale Flexibilität. Das RYDES Mobilitätsbudget bietet Zugang zu allen Transportmitteln weltweit. Mit unseren digitalen Mobilitätslösungen entscheiden deine Mitarbeiter:innen, wie sie am besten zur Arbeit kommen und das nachhaltig.
  3. Fördere Nachhaltigkeit. ‍Kompensiere die Mobilität deiner Mitarbeiter:innen und trage dazu bei die Mobilität deines Unternehmens 100% klimaneutral zu machen. Die CO2-Emissionen aller über das RYDES Mobilitätsbudget gemachten Fahrten werden automatisiert über unsere zertifizierten Klimaschutzprojekte kompensiert.
  4. Einfache Onboarding-Prozesse. Dank der einfachen Onboarding-Prozesse reduziert sich der Zeitaufwand für die Verwaltung und mithilfe der übersichtlichen Mitarbeiterverwaltung über das RYDES Dashboard behältst du stets die Kosten im Auge.
  5. Eure Steuervorteile. Unternehmen und Arbeitnehmer:innen kommen in den Genuss des steuerfreien Sachbezugs von 50 € oder einer Pauschalbesteuerung von 30 %. Mehr zum Thema Steuern hier.

Wie funtioniert die Abrechnung und Versteuerung?

Die Flexibilität, die das Mobilitätsbudget bietet, eröffnet deinen Mitarbeiter:innen eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

Da das Guthaben ein Zusatz zum Gehalt ist, hat das Paket, das du deinen Mitarbeiter:innen anbietest, Einfluss auf die Buchhaltung.

Aktuell ist die Versteuerung je nach Verkehrsmittel noch unterschiedlich geregelt.

Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel sind steuerfrei. Andere Mobilitätsarten wie Uber und Taxi werden besteuert.

Die wichtigsten Punkte, die du in Bezug auf die Besteuerung und das Mobilitätsbudget beachten solltest

  1. Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei. Die Fahrtkosten umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, werden staatlich bezuschusst. Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern ermutigt Mitarbeiter:innen zu klimaschonenden Arbeitswegen. Das rechnet sich für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern. Wie die Abrechnung der ÖPNV-Tickets funktioniert erfahrst du weiter unten auf dieser Seite.
  2. Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden. Wie das funktioniert erfahrst du in diesem Artikel zum Bike-Leasing.
  3. Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 € pro Monat steuerfrei.

    Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge und etwaiger Solidaritätszuschläge und Kirchensteuer) abgerechnet.
  4. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Besteuerung und Abrechnung des Mobilitätsbudget findest du hier.

RYDES bietet dir und deinen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit auf zwei verschiedenen Arten mit dem Mobilitätsbudget für Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs zu bezahlen

  1. Erstattung von ÖPNV-Fahrkarten: Deine Mitarbeiter:innen kaufen die Tickets, scannen die Fahrkarte und laden sie in der RYDES App hoch.

    Deine Mitarbeiter:innen belegen damit ihre Fahrkosten und du erstattet ihnen die Kosten über das Mobilitätsbudget. Wie genau das geht kannst du hier nachlesen.
  2. Jobticket: Deine Mitarbeiter:innen entscheiden sich über die RYDES App, das Budget ganz oder teilweise für das Jobticket zu verwenden.

    RYDES kümmert sich um die Backend-Verwaltung der Dokumente und stellt den Mitarbeiter:innen das Job-Ticket über die App zur Verfügung. Mehr dazu erfahrst du auf unserer Jobticket-Seite.
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Unsere Mobilitätsexperten bei RYDES würden gerne ihr Wissen über das neue Mobilitätsprodukt mit dir teilen. Nimm einfach Kontakt mit uns auf!

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Mobilitätsbudget sollte ich meinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen?

Das hängt von den Reiseanforderungen Ihrer Mitarbeiter ab. Du und dein Unternehmen können das Budget so festlegen, wie ihr es wünscht. Es gibt keine Grenzen, wie hoch Sie Ihr Mobilitätsbudget ansetzen wollen.

Beachte allerdings die Besteuerung und Abrechnung auf der Grundlage des festgelegten Betrags.

Hier gelten je nach Mobilitätsdienst unterschiedliche Regeln.

Ein Beispiel für einen Anwendungsfall: Nehmen wir an, du gewährst das Mobilitätsbudget als Sachleistung in Höhe von 50 € pro Monat für jede:n Mitarbeiter:in.

In diesem Fall kannst du den vollen Betrag (50 €) zurückerstatten, wenn er für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel verwendet wird.

Kann ich mein nicht genutztes Mobilitätsbudget auf den nächsten Monat übertragen?

Ja! Ein nicht genutztes Mobilitätsbudget kann auf den nächsten Monat übertragen werden und verfällt nicht monatlich. Aber das entscheidet natürlich das Unternehmen.

Wir haben Kunden, die ihr Budget monatlich zurücksetzen, weil sie ihre Belegschaft dazu ermutigen wollen, das Mobilitätsbudget zu nutzen.

Wir haben auch Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geben, für größere Reiseausgaben zu sparen und ihr Budget von Monat zu Monat weiterlaufen zu lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Budget für den Sachbezug verfällt am Ende des Monats.

Was passiert mit dem nicht genutzten Mobilitätsbudget?

Das kann dein Unternehmen selbst bestimmen. Mögliche Optionen sind:

  1. Das Mobilitätsbudget wird jeden Monat zurückgesetzt. Der Restbetrag verfällt.
  2. Das ungenutzte Mobilitätsbudget kann in den nächsten Monat mitgenommen werden und so für einige Zeit aufgespart werden.
  3. Das verbleibende Mobilitätsbudget wird mit dem Gehalt ausgezahlt, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Natürlich gibt es für jede Option, die das Unternehmen wählt, unterschiedliche Abrechnungs- und Steuerberechnungen.

Kann ich das Mobilitätsbudget auch für Abos verwenden?

Ja, vorhandenes Guthaben kann auch für ÖPNV-Abos (Zeitkarten bzw. Jobtickets), Fahrradabonnements oder Fahrradleasing genutzt werden.

Ist die private Nutzung des Mobilitätsbudgets erlaubt?

Das hängt davon ab, wie dein Unternehmen das Mobilitätsbudget gestalten möchte. Grundsätzlich können ÖPNV-Tickets, das Fahrrad und Guthaben für Mobilitätsdienstleister auch privat genutzt werden.

Haftungsausschluss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Der Anbieter kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Fragestellungen konsultiert bitte unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.

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