Das Jobticket als Mitarbeiterbenefit erklärt. Alles über die beliebte Dienstwagen-Alternative.

In Kürze

  • Auf den Punkt. Ein Jobticket ist eine Monats- oder Jahreskarte für den ÖPNV, welche der Arbeitgeber seinen Angestellten bezahlt oder bezuschusst. Dein Unternehmen kauft das Ticket direkt bei den Verkehrsbetrieben und stellt es deinen Mitarbeitenden zur Verfügung.
  • Immer freie Fahrt. Mit dem Jobticket kann dein Team mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. Bus und Bahn, zur Arbeit kommen und den ÖPNV auch für private Fahrten nutzen - zu jeder Zeit und auch am Wochenende.
  • Steuerfrei. Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind von der Steuer befreit, so auch mit dem Jobticket. Voraussetzung: Du bietest das Jobticket deinen Mitarbeitenden zusätzlich zum vereinbarten Gehalt an.
  • Sachbezug. Das Bereitstellen eines Jobtickets fällt unter den Sachbezug.
  • Umstieg. Ein Jobticket hilft deinem Team beim Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn. Noch besser macht es sich in Verbindung mit einem Mobilitätsbudget.

Inhalt

  1. Was versteht man unter einem Jobticket?
  2. Rechtliches zum Jobticket
  3. Jobticket als Gehaltsumwandlung
  4. Jobticket als Gehaltszusatz
  5. Steuerfreiheit gilt auch für ÖPNV-Erstattungen
  6. 49-Euro-Ticket als Jobticket
  7. Jobticket oder doch lieber Mobilitätsbudget?


Was versteht man unter einem Jobticket?

Kurz und knapp: Das Jobticket ist eine Monatskarte oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel vom regionalen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund am Standort deines Unternehmens.

Als Arbeitgeber erwirbst du das Jobticket beim Verkehrsunternehmen und gibst es an deine Mitarbeitenden vergünstigt oder kostenfrei aus.

Mit dem Jobticket können deine Mitarbeitenden öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn nutzen um zur Arbeit zu kommen. Da das Jobticket eine Monatskarte bzw. Jahreskarte ist und daher weder auf eine bestimmte Strecke oder Uhrzeit begrenzt ist, kann es von deinen Mitarbeitenden auch für private Fahrten genutzt werden.

Das Jobticket ist deshalb traditionell eines der beliebtesten Benefits für Mitarbeitenden von Unternehmen.

Denn es nimmt Mitarbeitenden monatlich anfallende Kosten für Mobilität ab, denn das Ticket wird ihnen in der Regel zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt. Zudem ermöglicht es ihnen stressfrei und umweltfreundlich in der Stadt mobil zu sein. Es ist der Klassiker unter den Dienstwagen-Alternativen.

Besonders für größere Unternehmen lohnt sich das Jobticket finanziell, denn sie können durch den Kauf größerer Ticketkontigente bei den Verkehrsbetrieben attraktive Rabatte erhalten.

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Rechtliches zum Jobticket

Stellst du deinen Mitarbeitenden ein Jobticket für ihre Mobilität zur Verfügung, leistest du als Arbeitgeber einen Sachbezug. Ob und wie hoch dieser versteuert werden muss, hängt davon ab, wie du deinen Mitarbeitenden das Jobticket überlässt. In Frage kommt entweder die Überlassung als Teil des Arbeitslohns oder zusätzlich zum vereinbarten Gehalt.

Jobticket als Gehaltsumwandlung


Als Teil des Gehalts muss dieser versteuert werden und es fallen ebenfalls Sozialabgaben an. Allerdings greift für den Sachbezug eine monatliche steuerliche Freigrenze von exakt (!) 50 Euro, erst darüber fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Das gleiche gilt für die Gehaltsumwandlung, das heißt, die Aufwendungen für das Jobticket werden in Bruttogehalt umgewandelt und sind damit Teil der monatlichen Vergütung.

Jobticket als Gehaltszusatz

Das Jobticket ist gänzlich steuerfrei, wenn du es deinen Mitarbeitenden zusätzlich zum vereinbarten Gehalt überlässt. In diesem Fall fallen keine Lohnsteuer und Sozialabgaben an.

Steuerfreiheit gilt auch für ÖPNV-Erstattungen


Diese Steuerfreiheit gilt ebenfalls für Erstattungen, die du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitenden für entstandene Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel gewährst.

Denn seit Januar 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln von der Steuer befreit (§ 3 Abs. 15 EStG). Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung nur für Fahrten zwischen deinem Zuhause und dem Arbeitsplatz, das heißt für deinen Arbeitsweg. Und auch nur, wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Da es sich beim Jobticket allerdings um eine Monatskarte handelt, werden private Fahrten faktisch nicht ausgeschlossen.

Da das Jobticket in erster Linie darauf abzielt, es Unternehmen und ihren Angestellten zu ermöglichen mit dem ÖPNV zur Arbeit zu kommen, fällt es auch unter die Regelung der Steuerbefreiung, wenngleich es für berufliche wie für private Fahrten genutzt werden kann.

Mehr zum Thema Steuern und Sachbezug kannst du auch in diesem Artikel nachlesen.

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Unsere Mobilitätsexperten bei RYDES würden gerne ihr Wissen über das neue Mobilitätsprodukt mit dir teilen. Nimm einfach Kontakt mit uns auf!

Infos anfordern

49-Euro-Ticket als Jobticket

Zum 1. Mai 2023 ist das neue 49-Euro-Ticket bzw. Deutschlandticket an den Start gegangen, mit dem  Reisende und Pendelnde den gesamten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Deutschland nutzen können für einen monatlichen Fixpreis von 49 Euro.

Das 49-Euro-Ticket ist auch als Jobticket erhältlich. Arbeitgeber können das Deutschlandticket ihren Mitarbeitenden als Jobticket anbieten. Wenn sie das Ticket mit mindestens 25% bezuschussen, wird das Ticket sogar noch einmal 5% günstiger, da der Staat das Jobticket mit 5% zusätzlich fördert.

In diesem Fall kostet das Deutschlandticket die Mitarbeitenden 34,30 Euro, was einer deutlichen finanziellen Entlastung entspricht. Auch Arbeitgeber sparen dabei Kosten, denn wie beim herkömmlichen Jobticket ist das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei. Es fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an.

Für wen sich das neue Deutschlandticket lohnt, liest du hier.

Jobticket oder doch lieber Mobilitätsbudget?

Für dich als Unternehmen kann eine Kombination aus Jobticket und Mobilitätsbudget Sinn ergeben.

Das bedeutet: Du gibst deinen Mitarbeitenden ein Jobticket aus und gewährst ihnen zusätzlich ein Guthaben, welches sie für andere Mobilität ausgeben können - beides zusammen über eine Mobilitätsplattform.

So bleiben deine Mitarbeitenden flexibel und sie können beispielsweise ihren Weg zur Arbeit individuell besser auf die Verkehrslage, das Wetter oder ihre persönlichen Ansprüche abstimmen.


Haftungsausschluss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Der Anbieter kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Fragestellungen konsultiert bitte unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.

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