Viele deiner Mitarbeiter:innen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Das schont nicht nur das Klima, sondern spart auch Steuern und Sozialabgaben. Als Arbeitgeber kannst du deine Mitarbeiter:innen auf unterschiedliche Weise bei den Fahrtkosten finanziell unterstützen. So kommen deine Mitarbeiter:innen nicht nur entspannter und kostengünstiger zur Arbeit, sondern auch dein Unternehmen spart damit Kosten und CO2-Emissionen. Eine Möglichkeit ist der staatlich geförderte ÖPNV-Zuschuss.
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ÖPNV-Zuschüsse können zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung gewährt werden.
Beide Optionen können auch kombiniert werden.
Nutzt du als Arbeitgeber ausschließlich die staatliche Förderung durch eine Gehaltsumwandlung, ist der ÖPNV-Zuschuss für dein Unternehmen kostenneutral.
Im Folgenden erklären wir dir beide Möglichkeiten anhand von zwei Beispielen:
Dein Unternehmen möchte aktiv das Klima schützen und seine CO2-Emissionen reduzieren. Zu diesem Zweck stellt es allen Mitarbeiter:innen ein Budget zur Nutzung des ÖPNV in Höhe von 50 Euro pro Monat zur Verfügung.
Bei 10 Mitarbeiter:innen sind dies insgesamt 500 Euro Kosten pro Monat.
Würde das Unternehmen den 10 Mitarbeiter:innen anstelle des ÖPNV-Zuschuss je 50 Euro mehr Gehalt auszahlen, würden für das Unternehmen ca. 600 Euro Kosten entstehen. Mitarbeiter:innen hätten zudem nur einen Vorteil von ca. 250 Euro.
Dies resultiert daraus, dass bei einer Gehaltserhöhung der Arbeitgeber nochmals ca. 20 % Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) zu erbringen hat.
Mitarbeiter:innen werden auf den Barlohn ebenfalls ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen.
Somit hat der steuerfreie ÖPNV-Zuschuss sowohl für das Unternehmen wie für Mitarbeiter:innen einen klaren finanziellen Vorteil gegenüber einem Gehaltszuschuss.
Dein Unternehmen hat aktuell kein Budget zur Verfügung, möchte aber seinen Mitarbeiter:innen gerne einen ÖPNV-Zuschuss anbieten. In diesem Fall lohnt sich die Gehaltsumwandlung.
Reichen deine Mitarbeiter:innen Tickets in Höhe von 100 Euro in einem Monat ein, so werden auf diesen Betrag keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen.
Damit erhalten deine Mitarbeiter:innen 100 Euro. Würden keine ÖPNV-Zuschüsse genutzt werden, bedeutet das, dass deinen Mitarbeiter:innen auf 100 Euro ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen werden. So erhalten deine Mitarbeiter:innen nur 50 Euro.
Allerdings fällt die Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlungen weg.
Das Finanzamt versteuert Gehaltsumwandlungen wie den ÖPNV-Zuschuss pauschal mit 15 % oder 25 %. Da du als Arbeitgeber aber 20 % Lohnnebenkosten sparst, kannst du diese Pauschalsteuern leicht abdecken.
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Infos anfordernFahrtkostenzuschüsse bieten Mitarbeiter:innen maximale Flexibilität.
Durch die individuelle Entscheidung, welches Ticket sie benutzen möchten oder gerade am besten zu ihrer Situation passt, sprechen Fahrtkostenzuschüsse alle Mitarbeiter:innen in deinem Unternehmen an.
So kann jeder davon profitieren.
Bis zur Einführung des ÖPNV-Zuschusses konnten umweltfreundliche Fahrten von Mitarbeiter:innen mit Bus und Bahn lediglich über ein Jobticket innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro (bis 2021, seit 2022 liegt die Sachbezugsfreigrenze bei 50 Euro) gefördert werden.
Hinzu kommt, dass Arbeitgeber für ein Jobticket Verträge mit den Verkehrsunternehmen abschließen und die Tickets bei diesen bestellen und vorfinanzieren müssen.
Für Unternehmen gibt es dabei in der Regel Mindestabnahmemengen und in der Regel muss für jeden einzelnen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, ein Ticket abgenommen werden.
Mitarbeiter:innen, die durch mehrere Verkehrsverbünde pendeln, haben es schwer, denn für sie gibt es keine richtige Lösung.
Mit dem Etablieren von New Work und häufigem Homeoffice rechnen sich zudem Monatstickets wie das Jobticket oft nicht mehr.
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