22 häufig gestellte Fragen zur CO2-Berichtspflicht

Bereits seit 2017 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (sowie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften) mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, in dem sie darlegen, wie sie gesellschaftlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt- und Ressourcenschonung, Arbeitnehmerschutz, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Diversität usw. nachkommen.

Mit fortschreitendem Handlungsdruck hat die EU-Kommission 2021 weitreichende Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen und damit die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den Weg gebracht. Die CSRD verschärft die Berichtspflicht und sieht vor, dass künftig alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden eingebunden werden sollen – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die CSR-Berichtspflicht und damit auch die CO2-Berichtspflicht soll erstmalig für alle ab dem 1. Januar 2024 veröffentlichten Lageberichte gelten.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur CSR-Berichtspflicht.

1 Was ist überhaupt ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht fasst die Fortschritte eines Unternehmens unter drei verschiedenen Gesichtspunkten zusammen. Dazu gehört neben der ökologischen auch die soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. In den Nachhaltigkeitsbericht sollen Themenfelder wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption integriert werden und die Entwicklung von Kennzahlen dargestellt werden. Der Bericht stellt zudem die unternehmerischen Nachhaltigkeitsziele samt der Maßnahmen, wie diese erreicht werden sollen, vor.

2 Was bedeutet die CO2-Berichtspflicht?

Als Teil der neuen CSR-Berichtspflicht gehören Angaben zu den betrieblichen Treibhausgasemissionen in den Nachhaltigkeitsbericht. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen jetzt damit beginnen, die CO2-Emissionen ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und zu melden. Das betrifft vor allem den Bereich Mobilität und gilt sowohl für den Arbeitsweg als auch für alle Geschäftsreisen. Die Mess- und Berichtspflicht gilt für jede Organisation mit 250 oder mehr Beschäftigten und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

3 Warum werden die Arbeitgeber aufgefordert, CO2-Messungen zu melden?

Die CO2-Emissionen müssen drastisch gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Unternehmen haben mit ihrem immensen Energie- und Stromverbrauch eine gesellschaftliche Verantwortung und spielen bei den Minderungszielen und der Maßnahmenumsetzung eine zentrale Rolle.

4 Warum gibt es eine CO2-Messung und -Berichterstattung speziell für die Mobilität?

Der Verkehrssektor ist für etwa 20% aller CO2-Emissionen verantwortlich und während die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990 gesunken sind, gab es im Verkehrsbereich kaum Verbesserungen. Das lag und liegt weiterhin vor allem am Straßenverkehr und damit am motorisierten Individualverkehr. Um die Klimaziele der EU und Deutschlands zu erreichen, sind auch Unternehmen und Arbeitgeber in der gesellschaftlichen Pflicht, einen Beitrag zu leisten und Maßnahmen zu finden, die den CO2-Ausstoss reduzieren.

5 Wie viele Unternehmen werden diese Zahlen melden müssen?

Mit der CSRD wird der bestehende Rahmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert. Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht betroffen. Zudem sind alle nicht kapitalmarktorientierten Firmen von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Schätzungsweise sind damit rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, davon befinden sich 15.000 in Deutschland.

6 Welche Arbeitnehmenden sollte ich in die Meldung aufnehmen?

Alle Angestellten mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 20 Stunden pro Monat.

7 Was ist zu melden?

Jährlich muss ein Bericht über die Gesamtzahl der von den Beschäftigten zurückgelegten Pendler- und Geschäftskilometer vorgelegt werden. Aufzuzeichnen sind Gesamtkilometerstand, verwendete Verkehrsmittel, Kraftstoffart. Beachte, dass dies sowohl die eigenen als auch die Firmenfahrzeuge der Mitarbeitenden einschließt.

8 Soll ich im Ausland zurückgelegte Strecken in den Bericht aufnehmen?

Nein, es sollen nur Fahrten innerhalb Deutschlands angegeben werden.

9 Wie melde ich Fahrten mit mehreren Verkehrsträgern?

Der Einfachheit halber kann die Gesamtentfernung aller Verkehrsmittel addiert werden und die Summe unter der Verkehrskategorie eingetragen werden, in der die größte Entfernung zurückgelegt wurde.

10 Wo findet die Berichterstattung statt?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat im Lagebericht in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen.

11 Wer prüft den Nachhaltigkeitsbericht?

Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig dem bestehenden Wirtschaftsprüfer:in (= Abschlussprüfer:in) oder einem unabhängigen Dienstleister vorgelegt werden. 

12 Was passiert, wenn ich nicht melde?

Es ist wahrscheinlich, dass dein Unternehmen aufgefordert wird, dies zu tun, oder dass es eine Geldstrafe erhält.

13 Was kann ich tun, um die CO2-Emissionen durch Mobilität zu verringern?

Ergreife Maßnahmen, die weniger Fahrten oder umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern.

Das kannst du zum Beispiel mit folgenden Maßnahmen erreichen:

14 Welche Maßnahmen haben die größte Wirkung, wenn ich mobilitätsbedingte CO2-Emissionen reduzieren will?

Am besten eignet sich eine Kombination von Maßnahmen. Die meisten Emissionen entstehen durch Autokilometer, die es zu reduzieren und durch sauberere Kilometer (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, Elektroantrieb) zu ersetzen gilt. Prüfe vor allem, was du tun kannst, um die CO2-Emissionen im Berufsverkehr zu verringern. Das sind etwa 85 % der Gesamtemissionen im Bereich Mobilität.

15 Wann wird die CO2-Berichtspflicht in Kraft treten?

Die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in drei Etappen angewendet:

  • ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der bestehenden CSR-Richtlinie unterliegen
  • ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen. Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 1) Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro, 2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro, 3) mindestens 250 Beschäftigte
  • ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

KMU werden zudem eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) während eines Übergangzeitraums eingeräumt, d. h., sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.

16 Wann ist der erste Bericht fällig?

Für die meisten wie oben beschrieben ab dem 1. Januar 2025. Die Berichterstattung erfolgt dann für das vorangegangene Jahr (ab 1. Januar 2024).

17 Gibt es eine Vorlage für Nachhaltigkeitsberichte?

Derzeit gibt es verschiedene nationale als auch internationale Standards, an denen Unternehmen sich orientieren können. Keiner dieser Standards ist rechtlich vorgeschrieben, jedoch müssen berichtspflichtige Unternehmen, die keinen etablierten Standard anwenden, dies begründen.

  • UN-Global-Compact-Standard (UNGC) – ein internationaler Standard des weltweit größten Netzwerks für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit.
  • Global-Reporting-Initiative-Standard (GRI) – ein internationaler Standard der Global Reporting Initiative, die im Dialog mit Vertreter:innen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Gesellschaft und Wissenschaft Nachhaltigkeitsrichtlinien erstellt.
  • ISO 26000 – ein internationaler Standard, der mit Expert:innen aus mehr als 90 Ländern und 40 internationalen und regionalen Organisationen ausgearbeitet wurde.
  • EMAS-Standard – EU-Standard des freiwilligen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS).
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) – ein deutscher Standard für die strategische Ausrichtung von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeit, Prozessmanagement, Ökologie und Soziales.

18 Wie stelle ich alle Daten zusammen, die ich für den Bericht benötige?

Du kannst diese Daten selbst aus den betrieblichen Unterlagen zusammenstellen. Darunter fallen Jahresabrechnungen für Leasingfahrzeuge, Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Mobilitätsdienste und Kilometerabrechnungen. Fehlende Daten kannst du z. B. durch eine Mitarbeiterbefragung ergänzen.

Lösungen wie die NAVIT Mobilitätsbudget-Plattform helfen dir bei der Erfassung von CO2-Daten. Alle Fahrten mit dem Mobilitätsbudget werden automatisch und digital erfasst und die entstandenen CO2-Emissionen direkt berechnet. Zudem lassen sich einfach Berichte erstellen. Damit kannst du den Verwaltungsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Bereich Mobilität deutlich minimieren. 

19 Was kann NAVIT für mich tun?

NAVIT bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Eine Mobilitätsbudget-Plattform mit einer praktischen App für alle Mitarbeitenden
  • Zugang zu allen nachhaltigen Verkehrsmitteln
  • CO2-Erfassung und Kompensation aller Fahrten mit dem Mobilitätsbudget
  • Zentrale Verwaltung der gesamten Mitarbeitermobilität an einem Ort
  • Einfache Module für die flexible Gestaltung der Mitarbeitermobilität
  • Ein Dashboard, das rund um die Uhr Einblick in die Mitarbeitermobilität bietet
  • Steuerkonforme und -optimierte Abrechnung
  • Passende Mobilitätsstrategien für alle Unternehmensgrößen und Arbeitsmodelle, wie Back-To-Office, hybrides Arbeiten und Homeoffice

20 Ist es möglich, die Fahrten der Mitarbeitenden ohne eine App-Lösung zu erfassen?

Gerade um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und nachhaltiges Reisen so einfach wie möglich zu machen, ist die App-Lösung notwendig. Fahrten außerhalb des Mobilitätsbudgets können nicht erfasst werden.

21 Was bedeutet die Berichterstattung für die Privatsphäre der Mitarbeitenden?

Die Wahrung des Datenschutzes der Arbeitnehmenden ist eine wichtige Voraussetzung. Arbeitgeber melden nur die Gesamtzahlen für das gesamte Unternehmen, nicht für jede einzelne Person.

22 Ich habe weitere Fragen zur CO2-Berichtspflicht, an wen kann ich mich wenden?

Wenn du noch Fragen hast oder weitere Informationen wünscht, kannst du dich gerne an unsere Mobilitätsexpert:innen wenden. Vereinbare dazu einfach einen Termin. Sie helfen dir gerne weiter!

Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.