E-Bike Leasing für Arbeitgeber

E-Bikes werden in Deutschland immer beliebter. Laut Statista wurden im Jahr 2022 deutschlandweit 2,2 Millionen E-Bikes verkauft - zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Elektro-Fahrräder oder -Lastenräder sind ein wichtiger Schritt Richtung Verkehrswende. Besonders als Diensträder über den Arbeitgeber werden E-Bikes immer häufiger genutzt. Denn diese Art der Mobilität ist nicht nur lohnenswert für die betriebliche CO2-Bilanz und die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern bietet auch steuerliche Vorteile.

Was ist E-Bike Leasing?

Das E-Bike Leasing versteht sich in der Regel als eine Form des Dienstrad-Leasings, was oft auch als Firmenrad oder Jobrad bezeichnet wird. Beim E-Bike Leasing stellen Arbeitgebende ein E-Bike ihren Mitarbeitenden zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden bedeutet das ein nachhaltiges und modernes Benefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit und die Umwelt hat. Die E-Bikes können Mitarbeitende für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und für private Fahrten verwenden und sie bieten eine nachhaltige Alternative zum Dienstwagen.

Dabei funktioniert ein E-Bike Leasing prinzipiell genauso wie ein Dienstwagen: In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und stellt dem Mitarbeitenden ein Fahrrad zur Verfügung. Die Mitarbeitenden dürfen es dann sowohl beruflich als auch privat nutzen, sie müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Dafür wird eine monatliche Leasingrate vom Gehalt abgezogen. 

Nach einer definierten Laufzeit, in der Regel drei Jahre, endet das Leasing und Mitarbeitende können das Fahrrad entweder zurückgeben oder zum Restwert übernehmen. Ähnlich wie beim Dienstwagen sind Wartung und Verschleißteile normalerweise inbegriffen. 

Wie funktioniert das E-Bike Leasing?

Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben bei einem E-Bike Leasing zwei Möglichkeiten: 

  1. E-Bike Leasing per Gehaltsumwandlung
  2. E-Bike Leasing als Gehaltsextra

Ein E-Bike leasen via Gehaltsumwandlung

E-Bikes über den Arbeitgeber werden in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung überlassen. Das bedeutet, Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und bekommen dafür das E-Bike als Dienstrad gestellt. So wird ein Teil des Gehalts in eine Sachzuwendung umgewandelt. Die Leasingrate mindert das Bruttogehalt, womit sich die Steuerlast verringert. Dann wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des E-Bikes wieder zum Gehalt addiert. Der geldwerte Vorteil entfällt bei der Gehaltsumwandlung.

Ein E-Bike leasen als Gehaltsextra

Die zweite Möglichkeit für Unternehmen, ihren Mitarbeitenden ein E-Bike als Jobrad zur uneingeschränkten beruflichen und privaten Nutzung anzubieten, ist die Überlassung eines E-Bikes zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung. Bleibt das Gehalt gleich und wird das E-Bike zusätzlich überlassen, ist dieses Dienstrad steuerfrei, was bedeutet, dass für den Beschäftigten weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben anfallen. Arbeitgeber können zudem die gesamten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Wer ist der Leasingnehmer beim E-Bike Leasing?

Least der Arbeitgeber beim E-Bike Leasing die E-Bikes für seine Mitarbeitenden, ist er der Leasingnehmer. 

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E-Bike Leasing über den Arbeitgeber - lohnt sich das?

Das E-Bike Leasing ist eine umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen. In 2012 wurde das Dienstrad deshalb mit dem Dienstwagen gleichgestellt. Das bedeutet: Anstatt eines Dienstwagens können Arbeitgeber ein E-Bike oder Pedelec zur Verfügung stellen, welches Mitarbeitende für den Arbeitsweg nutzen können.

Das ist nicht nur gut für die CO2-Bilanz und die Gesundheit, sondern wirkt sich auch finanziell positiv für Arbeitgebende und Mitarbeitende aus. Entweder können Arbeitgeber die Raten teilweise oder ganz übernehmen, oder Mitarbeitende können mit der Gehaltsumwandlung durch Ratenzahlung vom Bruttogehalt Lohnnebenkosten sparen. Steuerlich können Arbeitnehmende das E-Bike dann allerdings nicht geltend machen, denn es gehört dem Arbeitgeber. Anders sieht das für folgende Berufsgruppen aus:

  • Freiberufler:innen
  • Gewerbetreibende
  • Selbstständige

Für diese Berufsgruppen ist das E-Bike Leasing eine attraktive Alternative zum Firmenwagen, denn seit 2012 ist die Ein-Prozent-Regelung auch auf das Dienstfahrrad anwendbar. Für Selbstständiger lohnt es sich, ein E-Bike zu leasen, denn die Leasingrate gilt als Betriebsausgabe und ist steuerlich absetzbar. Damit können sie das E-Bike auch privat steuerfrei nutzen.

E-Bike Leasing Vorteile: Arbeitgebende & Arbeitnehmende

Arbeitgeber Vorteile Arbeitnehmer Vorteile
✅ Niedrigere Kosten als bei einem Dienstwagen ✅ Hochwertiges E-Bike ohne hohen finanziellen Aufwand
✅ Steuerliche Vorteile ✅ Ersparnis von bis zu 40 Prozent gegenüber Privatkauf
✅ Stärkere Mitarbeiterbindung ✅ Private Nutzung möglich
✅ Verbesserung der betrieblichen CO2-Bilanz ✅ Minimaler CO2-Fußabdruck
✅ Förderung der Mitarbeitergesundheit ✅ Verbessert die eigene Gesundheit und Fitness

Was kostet das E-Bike Leasing?

Die Kosten für ein E-Bike Leasing hängen zunächst von dem gewählten E-Bike Modell ab, aber auch von der Laufzeit und den Konditionen des Leasingvertrags. Sie unterscheiden sich auch je nach Leasing-Anbieter und Zusatzleistungen. Hinzu kommt der sogenannte Leasingfaktor, der normalerweise den Anschaffungspreis für ein neues E-Bike Dienstfahrrad um drei Prozent übersteigt. Die monatliche Rate lässt sich wie folgt schätzungsweise ausrechnen:

  • E-Bike Neupreis: 1.000 Euro
  • Drei Prozent = 30,00 Euro monatlich
  • Zudem Kosten für Versicherung und Inspektionen von etwa 15 bis 30 Euro

Arbeitnehmende haben zwei Optionen für das E-Bike Leasing: 

  1. Entweder bekommen sie das Jobrad als Gehaltsplus vom Arbeitgeber, indem dieser die Leasingrate übernimmt.
  2. Oder die Monatsraten werden via Gehaltsumwandlung aus deinem Bruttolohn finanziert. Dies wird als sogenannte Sachleistung oder Sachlohn behandelt, der monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern ist.

Wie viel spart man beim E-Bike Leasing?

Mitarbeitende können beim E-Bike Leasing über den Arbeitgeber bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf sparen. Um die Kosten für das E-Bike Leasing besser einzuschätzen, können Arbeitnehmende einen Online-Leasingrechner der verschiedenen Anbieter nutzen und anhand der eigenen Daten die Leasingrate berechnen und vergleichen.

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E-Bike Leasing privat - Wie man privat ein E-Bike leasen kann

Die meisten E-Bike Leasing-Angebote sind auf Firmen ausgerichtet. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit privat ohne Arbeitgeber ein E-Bike zu leasen. Zwar können private Leasingnehmende die Vorteile, die beim Arbeitgeber-Leasing bestehen, nicht nutzen, das private E-Bike Leasing kann dennoch eine attraktive Lösung sein – beispielsweise wenn Radfahrende den hohen Kaufpreis für ein E-Bike nicht auf einmal ausgeben können oder möchten.

Der Unterschied zum Arbeitgeber-Leasing: Beim privaten E-Bike Leasing gibt es die Option der Gehaltsumwandlung nicht, hier zahlen private Leasingnehmende die Raten direkt an den Leasinganbieter.

Wenn sich kein Anbieter für das E Bike privat leasen finden lässt, bleibt Privatpersonen als Alternative noch die E-Bike Finanzierung, bei dem sie ihr Wunschfahrrad auf Raten über eine von ihnen gewählte Laufzeit kaufen. Das Prinzip ähnelt dem Leasing, lohnt sich aber, wenn nach der Leasinglaufzeit sowieso der Wunsch besteht, das E-Bike zu übernehmen.

Was sind E-Bike-Leasing-Rückläufer?

E-Bike-Leasing-Rückläufer sind E-Bikes, die nach dem Leasing zurückgegeben wurden und daraufhin zum Verkauf angeboten werden. Tatsächlich können sie entweder von der Person gekauft werden, die das E-Bike geleast hat, oder sie werden mit starkem Preisnachlass zum freien Kauf angeboten.

Inzwischen haben sich manche Fahrradhändler auf den Verkauf von Rückläufern aus dem E-Bike Leasing spezialisiert. Diese Fahrräder sind in der Regel technisch einwandfrei und mit einer Garantie ausgestattet. Der Vorteil ist, dass sie zu einem deutlich günstigeren Preis zu haben sind als neue E-Bikes. 

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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