Was du bei Mitarbeiterbenefits beachten musst

Mitarbeiterbenefits sind heutzutage als Teil einer optimalen Employee Experience nicht mehr wegzudenken. Kein Wunder: Wer freut sich nicht über Extraleistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt. In diesem Artikel erfährst du, was HR-Verantwortliche bei Mitarbeiterbenefits beachten müssen.

Was sind Mitarbeiterbenefits?

Mitarbeiterbenefits, oder auch Corporate Benefits genannt, sind besondere Zusatzleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Mit diesen zusätzlichen Leistungen können Arbeitgebende ihre Attraktivität für Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, die Mitarbeiterbindung und -motivation verbessern oder zeigen, dass sie die Leistung ihrer Beschäftigten wertschätzen und anerkennen.

Benefits können finanzielle Leistungen in Form von Erstattungen, Gutscheinen oder Zuschüssen sein, sachliche Zuwendungen wie zum Beispiel technische Ausstattung oder ein Dienstrad bzw. Dienstwagen, aber auch Fort- und Weiterbildungsangebote oder Teambuilding-Maßnahmen.

Für eine optimale Employee Experience sollten Personaler:innen bei den Angeboten auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden achten. Die einen mit Auto und langen Anfahrtswegen freuen sich über eine Tankkarte, die anderen ohne Führerschein über einen Zuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein flexibles Mobilitätsbudget für Shared Mobility. 

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Das gilt es bei Mitarbeiterbenefits zu beachten

Unabhängig davon, welche Leistungen du deinem Team anbietest, die Grenze für Sachbezüge pro Mitarbeitenden und Monat liegt bei 50 Euro. Darüber hinaus fallen für die Leistungen Steuern an. Zudem gilt es je nach Leistung folgende Punkte zu beachten:

Benefit Kommentar
Dienstwagen/Dienstrad: Stellst du Mitarbeitenden einen Dienstwagen auch für private Zwecke zur Verfügung, müssen sie die privaten Fahrten als geldwerten Vorteil versteuern. Dasselbe gilt für E-Bikes als Dienstrad. Ein klassisches Jobrad hingegen ist zu 100 Prozent privat nutzbar, ohne dass Steuern für die Nutzung anfallen.
Fahrtkosten/Jobticket: Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Entsprechende Arbeitgeberzuschüsse müssen dabei zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden; eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
Essen/Trinken: Der Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen liegt 2024 bei 4,13 Euro pro Mitarbeitenden und Tag, für ein Frühstück sind es 2,17 Euro. Einzelne Mahlzeiten dürfen den Wert von 60 Euro nicht übersteigen.
Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Arbeitgeber haben die Option, Mitgliedsbeiträge steuerfrei zu unterstützen oder zu übernehmen, vorausgesetzt, der Gesamtwert dieser Sachbezüge übersteigt nicht den festgesetzten Freibetrag von 50 Euro.
Kinderbetreuung: Der Zuschuss zu Betreuungskosten ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann, je nach Stadt, bis zu 500 Euro im Monat betragen. Theoretisch kann der Arbeitgeber die Kosten damit komplett übernehmen.
Gesundheitsförderung: Mitarbeitende können pro Jahr gesundheitsfördernde Kurse im Wert von bis zu 600 Euro (entspricht 50 Euro im Monat) wahrnehmen, ohne dass Steuern anfallen. Durch die Krankenkasse zertifizierte Kurse können zudem steuerlich begünstigt werden.
Technik: Ein Gerät, das dem Arbeitgeber gehört, aber vom Mitarbeitenden privat genutzt werden darf, ist steuerfrei. Selbst bei privater Nutzung durch den Mitarbeitenden kann der Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings darf er dem Mitarbeitenden keine Geräte schenken, da sich sonst ein geldwerter Vorteil ergibt, der versteuert werden muss.

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Mitarbeiterbenefits und Sachbezüge: Anrufungsauskunft kann bei Steuerfragen helfen

Bei der Gestaltung von Mitarbeiterangeboten bauen Unternehmen immer mehr auf Sachbezüge, da sie attraktive und steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten für Mitarbeiterbenefits bieten. Um die steuerlichen Vorteile von Sachleistungen optimal nutzen zu können, können HR-Verantwortliche auf eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt im Einzelfall zurückgreifen, um zusätzliche steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die sogenannte Anrufungsauskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Gehaltsextras wie Sachbezüge und Mitarbeiterbenefits gewähren können. Unternehmen können die Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.

Dabei geht es um ganz konkrete und klar formulierte lohnsteuerliche Sachverhalte und Zweifelsfragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, wie beispielsweise die steuerliche Behandlung von Sachbezügen, Gehaltsumwandlungen oder die Anwendung von Pauschalversteuerungen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können so ihre lohnsteuerlichen Pflichten absichern lassen. Die Auskunft ist bindend und rechtlich sicher. Firmen können sie kostenlos vom zuständigen Finanzamt erhalten.

Erfahre mehr dazu in unserem ausführlichen Beitrag zur Anrufungsauskunft.
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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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