Mitarbeiterbenefits sind heutzutage als Teil einer optimalen Employee Experience nicht mehr wegzudenken. Kein Wunder: Wer freut sich nicht über Extraleistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt. In diesem Artikel erfährst du, was HR-Verantwortliche bei Mitarbeiterbenefits beachten müssen.
Mitarbeiterbenefits, oder auch Corporate Benefits genannt, sind besondere Zusatzleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Mit diesen zusätzlichen Leistungen können Arbeitgebende ihre Attraktivität für Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, die Mitarbeiterbindung und -motivation verbessern oder zeigen, dass sie die Leistung ihrer Beschäftigten wertschätzen und anerkennen.
Benefits können finanzielle Leistungen in Form von Erstattungen, Gutscheinen oder Zuschüssen sein, sachliche Zuwendungen wie zum Beispiel technische Ausstattung oder ein Dienstrad bzw. Dienstwagen, aber auch Fort- und Weiterbildungsangebote oder Teambuilding-Maßnahmen.
Für eine optimale Employee Experience sollten Personaler:innen bei den Angeboten auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden achten. Die einen mit Auto und langen Anfahrtswegen freuen sich über eine Tankkarte, die anderen ohne Führerschein über einen Zuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein flexibles Mobilitätsbudget für Shared Mobility.
Ob Rückkehr ins Büro, Home-Office oder hybrides Arbeiten: Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Jetzt bestellenUnabhängig davon, welche Leistungen du deinem Team anbietest, die Grenze für Sachbezüge pro Mitarbeitenden und Monat liegt bei 50 Euro. Darüber hinaus fallen für die Leistungen Steuern an. Zudem gilt es je nach Leistung folgende Punkte zu beachten:
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
Infos anfordernBei der Gestaltung von Mitarbeiterangeboten bauen Unternehmen immer mehr auf Sachbezüge, da sie attraktive und steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten für Mitarbeiterbenefits bieten. Um die steuerlichen Vorteile von Sachleistungen optimal nutzen zu können, können HR-Verantwortliche auf eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt im Einzelfall zurückgreifen, um zusätzliche steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die sogenannte Anrufungsauskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Gehaltsextras wie Sachbezüge und Mitarbeiterbenefits gewähren können. Unternehmen können die Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Dabei geht es um ganz konkrete und klar formulierte lohnsteuerliche Sachverhalte und Zweifelsfragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, wie beispielsweise die steuerliche Behandlung von Sachbezügen, Gehaltsumwandlungen oder die Anwendung von Pauschalversteuerungen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können so ihre lohnsteuerlichen Pflichten absichern lassen. Die Auskunft ist bindend und rechtlich sicher. Firmen können sie kostenlos vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Erfahre mehr dazu in unserem ausführlichen Beitrag zur Anrufungsauskunft.
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