Jobticket, Dienstrad und Dienstwagen im Überblick - Welche Zuschüsse gibt es steuerfrei gleichzeitig vom Arbeitgeber?

Arbeitgeber möchten moderne Benefits für ihre Mitarbeiter:innen bieten, um sie im Unternehmen zu halten. Für Bewerber:innen im Recruiting sind moderne Benefits ein starkes Argument, um Mitarbeiter:innen für sich zu gewinnen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wünschen sich Arbeitnehmende von ihren Arbeitgebern eine bessere finanzielle Unterstützung, insbesondere bei der Bewältigung des Arbeitsweges und der täglichen Mobilität.

Unternehmen haben dabei mehrere Optionen für einen Arbeitgeberzuschuss Mobilität, der im Idealfall keine Kosten für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge verursacht. Neben dem klassischen Dienstwagen sind das vor allem ein Dienstrad, das Jobticket oder ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss. Allerdings wünschen sich viele Mitarbeiter:innen inzwischen mehr Flexibilität im Hinblick auf betriebliche Mobilität und ein einziges Verkehrsmittel deckt selten die kompletten Mobilitätsbedürfnisse von Mitarbeiter:innen ab. Die entscheidende Frage: Können Arbeitgeber diese Leistungen gleichzeitig anbieten und wenn ja welche?

Das Wichtigste zum Arbeitgeberzuschuss Mobilität im Überblick:

  • Fahrtkostenzuschüsse zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können entweder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen der Arbeitnehmer:innen oder pauschal mit 15% besteuert werden.
  • Jobticket steuerfrei: Jobtickets sind sozialversicherungs- und steuerfrei, allerdings nur wenn diese Zuschüsse vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt ausgegeben werden.
  • Dienstfahrrad bzw. Dienstwagen & Steuern: Diese beiden Mitarbeiterbenefits haben unterschiedliche Besteuerungsregeln, abhängig davon wie Arbeitgeber sie ihren Mitarbeiter:innen überlassen und wie sie von den Beschäftigen genutzt werden.
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Jobtickets

Jobtickets können seit 2019 steuerfrei an Mitarbeitende übergeben werden und so die betriebliche Mobilität klimafreundlicher machen. Arbeitnehmende müssen seitdem keinen geldwerten Vorteil mehr zahlen. Das bedeutet auch, dass Arbeitgeber zudem weitere finanzielle Zuschüsse unter der 50-Euro-Freigrenze an Mitarbeitende ausgeben können.

Dabei sind diese Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den vom Mitarbeitenden erworbenen Tickets genauso steuerfrei wie komplett kostenfrei überlassene oder verbilligte ÖPNV-Fahrkarten für den Weg zur Arbeit. Da es sich dabei in der Regel um Monats- oder Jahreskarten handelt, können Mitarbeitende diese auch für private Zwecke nutzen.

Damit der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei wirkt, muss der Zuschuss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht in Form einer Gehaltsumwandlung. Ein Nachteil des Fahrtkostenzuschusses: Arbeitnehmende müssen das Jobticket bei den Werbungskosten berücksichtigen, damit verringern die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers die Entfernungspauschale. Alternativ können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Jobticket überlassen und dafür pauschal 25% Lohnsteuer abführen. In diesem Fall können die Mitarbeitenden die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Deutschlandticket

Seit Mai 2023 können Arbeitgeber auch das Deutschlandticket bzw. 49-Euro-Ticket steuerfrei bezuschussen oder sogar komplett übernehmen. Für das steuerfreie Deutschlandticket als Jobticket haben Unternehmen zwei Optionen:

  • Abrechnung über den 50-Euro-Sachbezug: Der Arbeitgeber erwirbt das Deutschlandticket und gibt es als Sachzuwendung an seine Mitarbeitenden weiter, sofern der Sachbezug noch nicht für andere Mitarbeiterbenefits verwendet wird.
  • Als Gehaltszusatz über Erstattung mit dem Lohn: Mitarbeitende erwerben das Deutschlandticket selbst und erhalten vom Arbeitgeber eine Erstattung der Ticketkosten als zusätzliches Gehalt über die Lohnabrechnung.

Die zweite Option gilt zusätzlich zu bereits gewährten Sachbezügen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Sachbezug in Form eines Mobilitätsbudgets mit dem Deutschlandticket Jobticket kombiniert und damit gleichzeitig ausgegeben werden kann, sodass insgesamt fast 100 Euro steuerfreie Benefits für Mitarbeiter angeboten werden können.

Diensträder

Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Dienstfahrräder werden in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber überlassen. Das heißt, Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und bekommen dafür das Dienstrad gestellt. So wird ein Teil des Gehalts in eine Sachzuwendung umgewandelt. Zunächst reduziert die Leasingrate das Bruttogehalt, womit sich die Steuerlast verringert. Dann wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrrads wieder zum Gehalt addiert. Der geldwerte Vorteil entfällt bei der Gehaltsumwandlung.

Dienstrad als Gehaltsextra

Die zweite Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden ein Jobrad oder E-Bike zur uneingeschränkten beruflichen und privaten Nutzung anzubieten, ist die Überlassung eines Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung. Bleibt das Gehalt gleich und wird das Dienstrad zusätzlich überlassen, ist das Dienstrad steuerfrei, das heißt, es fallen für den Beschäftigten weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben an. Arbeitgeber können zudem die gesamten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Auf die Entfernungspauschale hat die Nutzung eines Dienstrads keinen Einfluss. Auch mit Dienstrad können Mitarbeitende für das Pendeln per Rad für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent in der Steuererklärung ansetzen. Demnach ist es auch möglich, ein Dienstrad und einen Firmenwagen gleichzeitig zu nutzen.

Dienstwagen

Ein Auto, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten ausnahmslos für dienstliche Zwecke überlassen, bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Erlauben Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden hingegen, das Auto auch privat fahren zu dürfen, ändert sich die Versteuerung. Mitarbeitende sind dann verpflichtet, die private Nutzung als geldwerten Vorteil bzw. den steuer- und beitragspflichtigen Vorteil entweder mit 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern oder den geldwerten Vorteil mit einem Fahrtenbuch zu ermitteln. Nutzen die Mitarbeitenden das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg, fallen je Entfernungskilometer noch mal 0,03% des Bruttolistenpreises an.

Für reine Elektroautos gilt eine Ausnahme: Hier müssen Beschäftigte nur ein Viertel des Bruttolistenpreises mit 1 beziehungsweise 0,03% pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern.

Geleaste Fahrzeuge als Firmenwagen

Grundsätzlich gelten für geleaste Fahrzeuge dieselben steuerlichen Regelungen wie bei einem Dienstwagen, der vom Unternehmen gekauft wurde. Zur Anwendung der 1-Prozent-Regelung, insbesondere auch der 0,03-Prozent-Regelung, ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des geleasten Fahrzeugs zu ermitteln. Bei der Fahrtenbuchmethode treten die monatlichen Leasingraten an die Stelle der Abschreibung.

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Welche Arbeitgeberzuschüsse für Mobilität können Unternehmen gleichzeitig anbieten?

Diese modernen Benefits für betriebliche Mobilität können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen gleichzeitig anbieten:

Deutschlandticket und Mobilitätsbudget

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen ein Deutschlandticket als Jobticket und ein Mobilitätsbudget gleichzeitig steuerfrei anbieten. Dabei kombinieren Unternehmen den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug für ein Mobilitätsbudget mit der Möglichkeit, das 49-Euro-Ticket als steuerfreien Zuschuss zusätzlich zum Gehalt anzubieten. 

Dienstrad und Mobilitätsbudget

Alternativ zu einem reinen Dienstfahrrad können Arbeitgeber auch ein Mobilitätsbudget anbieten. Damit haben die Mitarbeitenden eine flexible Wahlfreiheit und können sich individuell für einen Mobilitätsmix aus Dienstfahrrad, Jobticket und Budget für Carsharing und Ride-Hailing entscheiden.

Deutschlandticket und Dienstrad

Mit dem Dienstfahrrad zum Bahnhof, um den Zug ins Büro zu nehmen. Das ist für Mitarbeitende möglich. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten dabei unterstützen, indem sie das Deutschlandticket entweder über den 50-Euro-Sachbezug oder über eine Erstattung per Lohnabrechnung an Mitarbeitende übergeben und ihnen gleichzeitig ein Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten.

Dienstrad und Dienstwagen

Sowohl Dienstwagen als auch Jobrad können Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung an den Mitarbeitenden überlassen, sofern das Fahrzeug dem Arbeitgeber gehört und er es dem Angestellten auch zur privaten Nutzung überlässt. In der Regel wird eine teilweise oder komplette Übernahme der Leasingraten durch den Mitarbeitenden vereinbart. Aufgrund der wirksamen 1-Prozent-Regelung oder des Fahrtenbuchs entstehen dann in den meisten Fällen sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile.

Auf die Entfernungspauschale hat die Nutzung eines Dienstrads keinen Einfluss. Auch mit Dienstrad können Mitarbeitende für das Pendeln per Rad für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent in der Steuererklärung ansetzen. Demnach ist es auch möglich, ein Dienstrad und einen Firmenwagen gleichzeitig zu nutzen.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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